Will man das Potenzial von Ressourcen voll ausschöpfen, ist ihre Kreislaufführung unerlässlich. Gerade im Kunststoffbereich sorgt das aber selbst bei Expert*innen für Kopfzerbrechen. Grund dafür sind allem voran sogenannte Additive, also Zusatzstoffe, die synthetischen Kunststoffen beigemischt werden, um die erwünschten Eigenschaften zu erreichen. Nachdem diese Additive nicht fest mit dem Material verbunden sind, gelangen sie nach und nach in die Umwelt. Über Lebensmittel oder die Atemluft dringen sie mitunter auch in den menschlichen Körper ein. Um Gesundheitsrisiken beim Recycling ausschließen zu können, werden die ACR-Institute OFI, LVA und OeIV im kooperativen Forschungsprojekt „AAA-plus“ Zusatz-, Schad- und Störstoffe in allen Lebensstufen von Kunstoffen, Papieren und Lebensmitteln identifizieren und hinsichtlich ihrer Sicherheit bewerten.
Fest steht, dass die europäische Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie bevorstehende Neuerungen in der Verpackungsverordnung für die nächsten Jahre eine klare Richtung vorgeben: Ab 2030 gibt es für Kunststoffverpackungen einen verpflichtenden Rezyklat-Anteil. Dem gegenüber steht die Recyclingverordnung, welche der uneingeschränkten Wiederverwendung von Rohstoffen strenge sicherheitstechnische Anforderungen entgegensetzt. Schwieriger könnten die Rahmenbedingungen für betroffene Unternehmen – und damit vielfach KMU – kaum sein. Sie sind es nämlich, die letztlich den Balanceakt zwischen Kreislaufführung und Konsument*innen-Schutz schaffen müssen.